- Aktionen

75 % Sonderabschreibung

Neue Anreize für den Kauf von E-Fahrzeugen



Die Bundesregierung hat ein umfassendes Steuer-Sofortprogramm beschlossen, um Unternehmen bei Investitionen gezielt zu unterstützen. Ein wichtiger Teil davon ist die Förderung von Elektrofahrzeugen: Künftig gelten Sonderabschreibungen beim Kauf von E-Fahrzeugen, sodass Unternehmen einen Großteil der Kosten schon im ersten Jahr steuerlich absetzen können. Außerdem werden auch teurere E-Dienstwagen von der günstigen 0,25%-Regelung für die private Nutzung profitieren.

→ Schnelle Abschreibung von E-Fahrzeugen

  • Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden, können im ersten Jahr zu 75 % des Kaufpreises abgeschrieben werden.

→ Wichtige Hinweise

  • Die neue Abschreibung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge, nicht für geleaste Fahrzeuge. Im endgültigen Gesetz wird nicht zwischen fabrikneuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen differenziert.

Gerne beraten wir Dich!