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75 % Sonderabschreibung
Neue Anreize für den Kauf von E-Fahrzeugen
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Steuer-Sofortprogramm beschlossen, um Unternehmen bei Investitionen gezielt zu unterstützen. Ein wichtiger Teil davon ist die Förderung von Elektrofahrzeugen: Künftig gelten Sonderabschreibungen beim Kauf von E-Fahrzeugen, sodass Unternehmen einen Großteil der Kosten schon im ersten Jahr steuerlich absetzen können. Außerdem werden auch teurere E-Dienstwagen von der günstigen 0,25%-Regelung für die private Nutzung profitieren.
→ Schnelle Abschreibung von E-Fahrzeugen
- Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gekauft werden, können im ersten Jahr zu 75 % des Kaufpreises abgeschrieben werden.
→ Wichtige Hinweise
- Die neue Abschreibung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge, nicht für geleaste Fahrzeuge. Im endgültigen Gesetz wird nicht zwischen fabrikneuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen differenziert.
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